I let your trees grow up


Meine Leistungen

Wer haftet für Bäume?
Im Fall von Bäumen, die auf Privatgrundstücken stehen, gilt, dass hier grundsätzlich der Grundstücksbesitzer haftet. Das ist meistens der Eigentümer oder generell gesagt: die Person, die über das Grundstück bestimmen kann. Die Haftung besteht, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde.

Deshalb :

Totholzentfernung -  Durch die Entfernung von Totholz reduziert man die Wahrscheinlichkeit, dass Schädlinge in das aktive, gesunde Gehölz übergehen, außerdem wird die Verkehrssicherheit des Baumes wiederhergestellt.
Kroneneinkürzung - Bei der Kroneneinkürzung wird die Baumkrone sichtbar von außen eingekürzt.
Kronenauslichtung - Bei der Kronenauslichtung wird das Volumen der Krone reduziert, ohne das äußere Erscheinungsbild maßgebend zu verändern. Dies kann aus Gründen der Standfestigkeit geschehen, als auch zur Verbesserung der Gesundheit des Baumes.
Kronenpflege - Bei der Kronenpflege werden tote, kranke, absterbende und sich scheuernde Zweige und Äste aus dem Baum entfernt. Es wird auf Fehlentwicklungen Rücksicht genommen, welche versucht werden zu mindern.
Auch zählt zur Kronenpflege das Zurückschneiden der Krone entsprechend des Baumumfeldes, wozu das Herstellen eines Lichtraumprofils zählt, als auch das Freischneiden von Verkehrszeichen, Gebäuden und Laternen.
Abhilfe bei Sturmschäden und Schneebruch 
Herstellen von Verkehrssicherheit
-Jeder Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Eigentümer müssen handeln, wenn der Baum augenscheinlich krank ist. 
Schonende Form- und Pflegeschnitte
Lichtraum - Profilschnitt darunter versteht man den zur Erhaltung bzw. Herstellung des lichten Raumen entlang von Wegen oder Straßen. Dieser liegt zwischen 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m über Fahrstraßen. In diesen Bereich dürfen keine Äste ragen.